Bestattungen Lange

Man sieht nur mit dem Herzen gut.

Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.


(Antoine de Saint-Exupéry)

Wichtiges in Bezug auf die Bestattung

In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach wie vor die Bestattung– und Friedhofspflicht.

 

Entscheidend für die Wahl des Grabes ist oft, welchen Bezug der Verstorbene zum Tod hatte oder welchen Bezug der Hinterbliebene zum Verstorbenen zu Lebzeiten gehabt hatte.

 

War der Verstorbene gläubig, gehörte er einer Kirche an, wollte er an seinem Geburt- oder Wohnort beigesetzt werden oder liebte er die Natur

und wollte lieber im Wald oder in der See seine letzte Ruhestätte finden?

Das sind wichtige Fragen, die am Ende zu der richtigen Bestattungsart führen.

Hierfür stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Die wichtigsten Bestattungsformen

Dies sind die häufigsten Bestattungsarten. Wir helfen Ihnen gerne, das richtige Grab für Sie zu finden.

  • Erdbestattung

    Bei der Erdbestattung handelt es sich um die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg in die Erde.


    Man unterscheidet zwischen Wahlgräbern, Reihengräbern, anonymen Reihengräbern oder aber auch pflegefreien Grabstätten, bei denen der Friedhof die Pflege des Grabes für die Ruhezeit übernimmt.

  • Urnenbeisetzung

    Bei der Urnenbeisetzung findet vor der Beisetzung eine Einäscherung des Verstorbenen in einem Krematorium statt. Die Einwilligung zur Einäscherung muss entweder der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich verfasst haben oder die Hinterbliebenen entscheiden für den Verstorbenen, wenn vorher nichts schriftlich festgelegt wurde.


    Hier ist es entscheidend, ob man ein Grab für eine einzelne Urne oder mehrere Urnen benötigt, ob man das Grab selber die Jahre der Ruhefrist pflegen möchte oder ob man ein pflegefreies Grab wählt.

  • Baumbestattungen

    Wer der Natur zu Lebzeiten sehr nahe stand, möchte nach seinem Ableben eventuell auch gerne an einem Baum auf dem Friedhof oder in einem Wald beigesetzt werden.


    In einem Waldfriedhof gibt es die Möglichkeiten von Erdbestattungen, Urnenbestattungen und auch das Verstreuen der Asche. 

  • Verstreuen der Asche

    Beim Wunsch einer Verstreuung auf einem Friedhof muss zu Lebzeiten ein Schriftstück aufgesetzt werden, in dem der Verstorbene persönlich darum bittet, eingeäschert und auf dem Friedhof verstreut zu werden.


    Ist dies nicht verfasst worden, darf keine Verstreuung stattfinden.

  • Seebestattungen

    Unter Seebestattungen versteht man die Verstreuung der Asche, oder das Ablassen der Seeurne des Hinterbliebenen zu Wasser wie z. B. in der Ostsee, Nordsee, Maas ect.

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